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Rechtsgebiete

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt den Schöpfer eines individuell geistigen Werkes. Geschützte Werke sind solche der Literatur, Wissenschaft und Kunst, z.B. eine musikalische Komposition, ein Drama, ein Roman, ein Gemälde, ein Film, eine Fotografie etc.. Das Urheberrecht umfasst die Urheberpersönlichkeitsrechte, u. a. das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Verbot der Entstellung sowie die Verwertungsrechte. Der Urheber kann sich gegen die Verletzung seiner Rechte strafrechtlich und zivilrechtlich wehren.

Film- und Fernsehrecht

Die umfassende Beratung im Rahmen der Finanzierung, Herstellung und Auswertung von nationalen und internationalen Film- und Fernsehproduktionen steht im Mittelpunkt des Film- und Fernsehrechts. Hierzu gehören insbesondere die komplexe Vertragsgestaltung (Options-, Verfilmungs-, Drehbuchverträge, Finanzierungsvereinbarungen, Lizenz- und Weltvertriebsverträge) und die Verhandlungen mit diversen Finanzierungspartnern (Koproduzenten, Banken, Filmförderungen und privaten Investoren).

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht beinhaltet die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von vertraglichen Vereinbarungen. Die Vertragserstellung umfasst die rechtliche Gestaltung von Sachverhalten, die Auswahl der relevanten Regelungskomplexe unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetze und Rechtsprechung. Hierbei unterscheidet man beispielsweise zwischen standardisierten Verträgen (Kaufverträge, Darlehensverträge, Mietverträge etc.) und Verträgen, die auf die besonderen Bedürfnisse des Einzelfalls zugeschnitten sind.

Markenrecht

Hierunter fallen die Markenrecherche, die Anmeldung und Verwaltung von Marken beim Deutschen Marken- und Patentamt und den ausländischen Markenämtern sowie die Durchsetzung der Ansprüche im Falle einer rechtswidrigen Verletzung des Markenrechts.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst unter anderem die gerichtliche und außergerichtliche Interessenswahrnehmung im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Vorrangig ist hierbei die Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Prozessführung im Bereich Kündigungsschutz und Abfindungen.

Betreuungsrecht

Die rechtliche Betreuung beinhaltet die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen für den vom Vormundschaftsgericht festgelegten Umfang. Hilfebedürftig ist eine Person, die aufgrund psychischer Krankheiten, geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Dies kann z.B. vermögensrechtliche Sachverhalte betreffen, die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen, Vermietern als auch den Schutz in persönlichen Angelegenheiten.